Allgemeine Geschäftsbedingungen
CEMAX Gebäudereinigung GmbH
CEMAX Gebäudereinigung GmbH
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende Bedingungen unserer Auftraggeber erkennen wir nur an, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Bei allen Leistungen gelten neben diesen AGB die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
1.3 Alle mündliche Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Das gilt gleichermaßen für eine Abänderung dieser Klausel.
2.1 Alle uns erteilten Aufträge werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Arbeiten verbindlich. Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung bzw. dem Beginn der Arbeiten.
2.2 Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt wurden.
3.1 Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an Werktagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
4.1 Unsere Werkleistungen gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber uns nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – bestehende Mängel schriftlich anzeigt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.
4.2 Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung und Aufforderung zur Abnahme durch uns. Als abgenommen gilt die Werkleistung auch, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen oder durch Ingebrauchnahme.
5.1 Beim Bestehen von Mängeln an der vertraglich festgelegten Leistung sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an uns weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
5.2 Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz verlangen. Ein Recht zum Rücktritt besteht nicht.
6.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden und aufgrund gestiegener Kosten oder als Inflationsausgleich erforderlich sind, werden dem Auftraggeber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung werden wir ihn in unserem Angebot besonders hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, so gelten die Entgelte des bestehenden Vertrages unverändert weiter. Für diesen Fall behalten wir uns das Recht vor, das Vertragsverhältnis innerhalb der vertraglichen Kündigungsfristen zu kündigen.
7.1 Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße werden gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks ermittelt. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
7.2 Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von den Parteien gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen, soweit die Abweichungen eine Größenordnung von +/- 10 % nicht übersteigt.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vereinbarten Leistung in Verzug, sind wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Höhe des Anspruchs kann von uns im Einzelnen dargelegt oder stattdessen für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes als Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass uns durch den Annahmeverzug kein Schaden oder nur ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
Das Recht des Auftragsgebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
Die für die Leistungserbringung notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch unser Personal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haften wir im Rahmen der Ziffer 13.
Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Leistungspflichten anderer Unternehmen zu bedienen.
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen, Pandemien und anderen Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, soweit deren Ausführung unmöglich wird, oder zweckentsprechend umstellen. Sollten wir dadurch Aufwendungen ersparen, werden wir das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt entsprechend anpassen. Der Auftraggeber ist im Falle der Leistungsunterberechnung durch höhere Gewalt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.
13.1 Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Im Übrigen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Ersatz der typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, für die die folgende Haftungshöchstsumme gilt:
€ 3.000.000.- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mögliche Haftungsansprüche unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
14.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, rein netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skonto muss vereinbart werden und wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
14.2 Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
14.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Leistungserbringung einstweilen einzustellen. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber die mit dem Zahlungsverzug entstehenden gesetzlichen Verzugszinsen sowie sämtliche durch die Forderungsbeitreibung entstehenden Kosten.
15.1 Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
15.2 Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einen Monat zum Monatsende gekündigt werden.
15.3 Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe des § 314 BGB bleibt unberührt.
15.4 Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
15.5 Eine Veräußerung der Liegenschaft oder Veränderung in der Hausverwaltung lassen das Vertragsverhältnis unberührt.
Ist der Auftraggeber Kaufmann so steht ihm das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
17.1 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung und im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes n.F. zu verarbeiten.
17.2 Der Auftraggeber ist gemäß § 34 BDSG und Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, uns um Auskunftserteilung zu der zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
17.3 Gemäß § 35 BDSG kann der Auftraggeber jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand aus diesem Vertrag der Ort unseres Geschäftssitzes. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Regelungen sind durch solche wirksamen zu ersetzen, die wirtschaftlich im Ergebnis den Unwirksamen möglichst nahekommen.
Glänzende Oberflächen und ein ordentliches Erscheinungsbild sind der lohnende Anblick nach jedem Reinigungseinsatz. Motiviert und mit einem Auge fürs Detail bringen wir Armaturen, Böden und Ablagen auf Hochglanz. Lernen Sie Ihre Ansprechpartner und unsere Leistungen kennen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Cemax Gebäudereinigung GmbH
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12277 Berlin
Telefon: +49 30 600 534 75
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